STIMMRECHTSMITTEILUNGEN
Die Stammaktionäre der ProSiebenSat.1 Media SE sind nach Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet, der ProSiebenSat.1 Media SE und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen, wenn sich die Höhe ihres Stimmrechtsanteils bezogen auf bestimmte Schwellen (3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte) verändert. ProSiebenSat.1 Media SE ist nach § 40 Abs. 1 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) verpflichtet, die Stimmrechtsmitteilungen zu veröffentlichen.
Die Stimmrechtsmitteilungen werden über die DGAP (Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität mbH) veröffentlicht.
Zusätzlich veröffentlicht ProSiebenSat.1 Media SE die Stimmrechtsmitteilungen hier für das laufende und zurückliegende Geschäftsjahr.
Wir bitten Personen, die gemäß §§ 21 ff. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet sind, der ProSiebenSat.1 Media SE eine Veränderung Ihres Stimmrechtrechtsanteils mitzuteilen, die entsprechende Mitteilung an folgenden Kontakt zu richten:
notification@ProSiebenSat1.com
Fax: +49 [89] 9507-91460
- Angaben zum Mitteilungspflichtigen
(Name, ggf. Registr. Sitz, Land) - Veröffentlichungsdatum
- Link zur Stimmrechtsmitteilung
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